Die Kundin kann sich bis 90 Tage vor Kursbeginn abmelden, wobei für die Umtriebe des zbl eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 50.— zu zahlen ist. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr geschuldet.
Falls vom zbl eine Ersatzperson gestellt wird, wird nur die Bearbeitungsgebühr fällig.
Bei Abmeldung aus Krankheitsgründen (ärztliches Zeugnis) oder bei Quarantäneanweisung der Behörden (schriftliche Bestätigung) erstattet der zbl die Kursgebühr zurück. Dies jeweils nach Abzug der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.—.