Mitgliedschaft im Berufsverband lohnt sich!
Angesichts der sich verändernden Bedingungen am Arbeitsplatz, in Politik und Gesellschaft sind wir gefordert. Ein starker Verband braucht engagierte Mitglieder! Lassen Sie sich herausfordern und stellen Sie Ihre Ideen und Meinungen und Ihre Kreativität in den Dienst der Sache! Werden Sie Mitglied im zbl und unterstützen Sie damit einen starken Auftritt Ihres Berufsverbandes!
Vielen Dank!
ALLGEMEINES:
Die Mitgliedschaft im zbl ist vom Zeitpunkt des Beitritts bis Ende Kalenderjahr in jeder Kategorie beitragsfrei!
Der Mitgliederbeitrag ist immer für das ganze Kalenderjahr geschuldet. Austritte oder Wechsel des Mitgliedstatus sind jeweils nur per Ende Kalenderjahr möglich. Dabei muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden.
KATEGORIEN
AKTIVMITGLIEDSCHAFT: Logopädinnen und Logopäden mit einem EDK-anerkannten Diplom können die Aktivmitgliedschaft im zbl erwerben, wenn sie im oder für den Kanton Zürich tätig sind oder im Kantonsgebiet wohnen. Ohne Wohn- oder Arbeitsort im Kanton Zürich ist eine Aktivmitgliedschaft ausserdem möglich, wenn im Arbeits- und im Wohnkanton kein Regionalverband existiert. Jedes zbl Aktivmitglied ist automatisch Mitglied beim DLV (Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopäden Verband).
DOPPELMITGLIEDSCHAFT: Wer in ihrem/seinem Wohn- oder Arbeitskanton im dortigen Regionalverband Mitglied ist, kann zusätzlich zbl-Aktivmitglied sein. Dabei muss der DLV-Anteil nur beim Hauptverband, nicht jedoch beim zbl entrichtet werden.
PASSIVMITGLIEDSCHAFT: Wer gar nicht mehr, oder längere Zeit nicht mehr als Logopädin oder Logopäde tätig ist, kann eine Passivmitgliedschaft beantragen. Studentinnen und Studenten der Logopädie können schon während der Ausbildung die Passivmitgliedschaft erwerben. Mitglieder, welche in den Ruhestand treten, können auf das nächstfolgende Jahr Passivmitglieder werden.
AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT: Logopädinnen mit ausländischem Diplom, die im oder für den Kanton Zürich tätig sind oder im Kantonsgebiet wohnen, welche die Ausgleichsmassnahmen für die EDK-Anerkennung absolvieren oder dies in absehbarer Zeit planen, können Ausserordentliche Mitglieder werden.Ebenso Personen, welche über ein ausländisches Diplom einer logopädieverwandten Berufsgruppe verfügen, mit dem sie nicht zu Ausgleichsmassnahmen für die EDK-Anerkennung zugelassen sind. Jedes entsprechende Beitrittsgesuch wird individuell geprüft.
zbl Mitglieder
Ein Austritt ist nur auf Ende eines Kalenderjahres möglich. Der entsprechende schriftliche Antrag muss drei Monate im Voraus (also spätestens am 30. September) im zbl-Sekretariat eintreffen.